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AnwaltsKosten

AnwaltsKosten

Die Anwaltskosten richten sich in erster Linie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die dort vorgegebenen Gebühren sind deutschlandweit Standard. Sie dürfen nicht unterschritten werden, hieran hat sich jeder Anwalt zu halten.

Damit Sie von Anfang an wissen, mit welchen Kosten Sie bei einer anwaltlichen Vertretung zu rechnen haben, sprechen wir gleich im ersten Gespräch offen über die Gebühren. Evtl. kommt für Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) in Betracht. Das können Sie mit dem Rechner bereits vorab herausfinden.

Kosten für einen Prozess

Wenn sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen können, muss das Gericht entscheiden. Bei Gerichtsprozessen fallen dann zusätzliche Gebühren für die Rechtsanwälte und für das Gericht an. Das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, steigt also an.

Die Gerichtsgebühren sind grundsätzlich nicht so hoch wie die Anwaltsgebühren. Aber auch die Gerichtskosten können unter Umständen stark ansteigen, insbesondere wenn ein Sachverständigengutachten nötig wird. Die Kosten richten sich stets nach dem Streitwert, also z. B. in Höhe der eingeklagten Forderung.

Wenn Sie wissen, wie hoch Ihr Streitwert ist, können Sie das Kostenrisiko eines Prozesses schon vorab berechnen.

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Bei allen gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe). Es handelt sich um eine Sozialleistung, also müssen hierfür alle Unterlagen vorgelegt werden, die zeigen, dass der Antragsteller bedürftig ist.

Um herauszufinden, ob Sie prozesskostenhilfeberechtigt sind, können Sie uns diesbezüglich gerne kontaktieren.

Beratungshilfe

Wenn Sie anwaltliche Hilfe brauchen und bedürftig sind, können Sie Beratungshilfe beantragen.

Wichtig: Die Beratungshilfe müssen Sie vor Ihrem Besuch beim Rechtsanwalt beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht Ihres Wohnortes. Die Beratungshilfe wird unter den gleichen Voraussetzungen gewährt wie die ratenfreie Prozesskostenhilfe.

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